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Wissenswertes und Formales

Hier findet ihr alle wichtigen Informationen rund um das Pachten eines Gartens in unserem Verein.

Solltet ihr weitere Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, schreibt uns gerne unter info@kgv-ochtum-warfeld.org.

Wie kann ich einen Garten pachten?

Ihr habt euch für das Abenteuer Kleingarten entschieden? Dann haben wir hier ein Formular für euch. Einfach ausfüllen und entweder per Mail an info@kgv-ochtum-warfeld.org schicken oder ausgedruckt zur nächsten Sprechstunde mitbringen. (Jeden ersten Donnerstag von 17 bis 19:00 Uhr im Vereinsheim.)
Dort sehen wir dann, ob wir einen freien Garten haben, der zu euren Vorstellungen passt und vereinbaren einen Besichtigungstermin.
Wir freuen uns auf euch!

Antrag auf einen Garten

Regularien im Kleingarten

Eine blühende Akeleie im Sonnenlicht

Wozu Gemeinschaftsdienst und wann kann ich mitmachen?

Jedes Vereinsmitglied sollte im Gartenjahr sechs Stunden Arbeitsdienst absolvieren. Nicht nur der eigene Garten, ebenso die gemeinsam genutzte Fläche des Vereinsgeländes brauchen das Jahr über Zuwendung und Pflege.
Jeden ersten Samstag im Monat von April bis September treffen wir uns am Rüstplatz, um gemeinsam anfallende Arbeiten zu erledigen.
Das ist natürlich auch ein guter Moment, um den neuen Nachbarn von gegenüber oder das alteingesessene Parzellisten Pärchen nebenan endlich besser kennenzulernen.
Jede nicht geleistete Arbeitsdienst-Stunde wird mit 15€ in der Jahresendrechnung vom Verein geltend gemacht.
D.h., ihr gewährleistet mit dem Arbeitsdienst nicht nur gemeinsam die Instandhaltung des Vereinsgeländes, sondern könnt auch noch 90 € im Jahr sparen.

Eine Lichtnelke, eine Ringelrose und eine Margerite auf einem Holzuntergrund.

Gartenordnung des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen e.V.

In unseren Kleingartenanlagen wollen wir gut nachbarschaftlich zusammenleben. Mit der Gartenordnung geben sich die Gartenfreunde Regeln, die von gegenseitigem Vorteil sind. Wir beachten und fördern die Belange des gesellschaftlichen und stadtökologischen Umfeldes.

Die Grundsätze und Erfordernisse des Umwelt und Naturschutzes und der Landschaftspflege werden wir berücksichtigen. Unsere Gartenordnung orientiert sich an dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG), den Satzungen des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen (LVB) sowie den Vorgaben unserer Verpachtenden (Stadt Bremen sowie Privatverpächter).

Die kleingärtnerische Nutzung erfordert den Anbau von Obst, Gemüse und anderen Gartenbauerzeugnissen auf mindestens 1/3 der Gartenfläche. Jeder Kleingartenpachtende hat den Garten eigenverantwortlich zu bewirtschaften. Der Garten muss in einem der Gartenordnung entsprechendem Zustand gehalten werden. Hilfeleistungen durch Dritte sind erlaubt. Die ausschließliche Bewirtschaftung durch Dritte ist unzulässig.

Die Gartenordnung gilt im Bereich der Bremer Kleingartenanlagen. Die Vorgaben der Gartenordnung gelten für Kleingartenpachtende und Eigentümer, wenn ihre Gärten in ausgewiesenen Kleingartenanlagen liegen.

Vollständige Gartenordnung (PDF)

Garten kündigen

Gartenarbeit ist doch nicht so ganz euers ? Dann könnt ihr mit dem folgenden Formular eure Mitgliedschaft zum 30. November jeden Jahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, d.h. sie sollte bis spätestens Ende August dem Vorstand vorliegen.
Der Wert des Gartens wird durch die so genannte Schätzung ermittelt. Die Kosten für die Schätzung (150€) trägt immer der/die alte Pächter*in.
Sobald der Garten geschätzt ist suchen wir dann gemeinsam eine*n neue*n Pächter*in.

Kündigungsformular

Merkblatt zur Kündigung