Kontakt

Hinweise und nützliche Informationen

Für einen gemeinschaftlichen Umgang innerhalb des Kleingartengebietes bitten wir um die Beachtung der folgenden Regelungen und des Kleingartengesetzes.

Wie kann ich einen Garten pachten?

Hier wird noch gearbeitet …

Wozu Gemeinschaftsdienst und wann kann ich mitmachen?

Informationen folgen bald …

Gartenordnung des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen e.V.

In unseren Kleingartenanlagen wollen wir gut nachbarschaftlich zusammenleben. Mit der Gartenordnung geben sich die Gartenfreunde Regeln, die von gegenseitigem Vorteil sind. Wir beachten und fördern die Belange des gesellschaftlichen und stadtökologischen Umfeldes.

Die Grundsätze und Erfordernisse des Umwelt und Naturschutzes und der Landschaftspflege werden wir berücksichtigen. Unsere Gartenordnung orientiert sich an dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG), den Satzungen des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen (LVB) sowie den Vorgaben unserer Verpachtenden (Stadt Bremen sowie Privatverpächter).

Die kleingärtnerische Nutzung erfordert den Anbau von Obst, Gemüse und anderen Gartenbauerzeugnissen auf mindestens 1/3 der Gartenfläche. Jeder Kleingartenpachtende hat den Garten eigenverantwortlich zu bewirtschaften. Der Garten muss in einem der Gartenordnung entsprechendem Zustand gehalten werden. Hilfeleistungen durch Dritte sind erlaubt. Die ausschließliche Bewirtschaftung durch Dritte ist unzulässig.

Die Gartenordnung gilt im Bereich der Bremer Kleingartenanlagen. Die Vorgaben der Gartenordnung gelten für Kleingartenpachtende und Eigentümer, wenn ihre Gärten in ausgewiesenen Kleingartenanlagen liegen.

Vollständige Gartenordnung (PDF)

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